Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Produkte und Dienstleistungen,
welche von uns, der ARRTSM GmbH, Bismarckstrasse 26 72135 Dettenhausen, angeboten werden. Sie gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Werkleistung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen. - Weichen die Angaben im Vertrag von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, gelten die Angaben im
Vertrag.
Der individuelle Vertrag hat immer höchste Priorität. - Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche
Vertragsänderungen. - Soweit im Folgenden von Unternehmern gesprochen wird, sind darunter zu verstehen
- natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die
bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeiten handeln, - juristische Personen des öffentlichen Rechts und
- öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Soweit im Folgenden von Verbrauchern gesprochen wird, sind darunter natürliche Personen
zu verstehen, die den Vertrag weder im Rahmen einer gewerblichen, noch einer selbständigen
Tätigkeit abschließen. - Der Begriff „Produkt“ bezieht sich außer auf das CNC Robotersystem auch auf Maschinenteile, Endprodukte,
sowie sämtliche Industrieroboter mit CNC Steuerung, sowie autonome Fertigungsstraßen- und -anlagen. - Ist der Kunde Unternehmer, gelten unsere AGB auch ohne
ausdrückliche Vereinbarung für alle laufenden
Geschäftsbeziehungen und auch für zukünftige, selbst wenn
unsere AGB nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden. - Angebot / Vertragsunterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend; der Vertrag kommt
zustande, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigen oder wir
unsere Leistung ausführen. - An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung. - Nach Abschluss des Vertrags und Zahlungseingang der Anzahlung stellen wir einen Schnittflächen- und
Maßplan, Fundamentlayout und Zeichnungen zur Ausführung der Fundamente sowie Layout mit Versorgungspunkten
für Elektrizität und Luft zur Verfügung. - Preise / Zahlungsbedingungen
- Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk.
Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind unsere am Tage des
Vertragsabschlusses gültigen Preise maßgebend. - Die Preise schließen Verpackungs- und Lademittel, Fracht-, Entlade- und sonstige Nebenkosten
nicht ein. Derartige Nebenkosten werden vor Vertragsschluss gesondert angeführt. - Änderungen der dem Preis zugrunde liegenden
Kostenfaktoren, insbesondere der Löhne, Rohstoff- und
Energiepreise geben uns das Recht, von einem Kunden, der Unternehmer
ist, neue Verhandlungen zur Änderung des Preises zu verlangen. - Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. - Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist der Preis brutto ohne Abzug sofort nach
Zugang der Rechnung und Empfang der Ware zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt dann als erfolgt,
wenn der volle Rechnungsbetrag unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben wird. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. - Aufrechnen kann der Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. - Lieferzeit / Ausführungsfristen
- Die Lieferfristen sind unverbindlich und gelten
vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger
Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche
Lieferfristen schriftlich zugesagt haben. - Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen setzt die Klärung aller technischen Einzelheiten sowie
das Beibringen etwa erforderlicher Genehmigungen, Unterlagen usw. voraus. - Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare
außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche
Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer
ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der
Lieferpflicht. Wir werden den Kunden vom Vorliegen der
Lieferhemmnisse unverzüglich informieren. - Schäden, die infolge verspäteter Lieferung entstehen,
werden gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit ersetzt; die Haftung ist zudem auf eine
Verzugsentschädigung für jede vollendete
Arbeitswoche der Verspätung auf 0,5 % und insgesamt auf maximal 5 %
des Wertes der betroffenen (Teil-)Lieferung beschränkt. - Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde uns gegenüber mit
einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns
Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Kunden begründen (z. B. Nichtzahlung fälliger und
angemahnter Rechnungen) und der Kunde trotz Aufforderung nicht zu
ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir
jederzeit berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, ohne hierdurch zum Schadensersatz
verpflichtet zu sein. - Für abgerufene Produkte, bei denen sich nach erfolgter Produktion der Liefertermin auf einen späteren
Liefertermin verschiebt, entstehen Lagerkosten. Pro Kalendertag werden 20,‑ €, netto in Rechnung gestellt. - Lieferung / Gefahrtragung
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk. Bei Versand
auf Verlangen des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den
Transporteur auf den Kunden über. - Lieferung der bestellten Produkte erfolgt nach INCOTERMS® 2020 ab Werk des Verkäufers.
- Soll der Liefergegenstand auf bauseits erstellten Fundamenten oder Grundplatten aufgestellt
werden, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die bauseits erstellten Anlagen bei Lieferung
ordnungsgemäß aufnahmebereit sind. - Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus
Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich, so hat der Kunde
unverzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen
soll. - Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. - Sofern die Voraussetzungen von 5. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten
ist. - Bei Selbstabholung hat der Kunde zu prüfen, ob die Ware einwandfrei
verladen ist. - Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Kunde für die zur
Wahrung von Schadensersatzansprüchen notwendigen
Tatbestandsfeststellungen zu sorgen. - Vor dem Versand kann auf Wunsch des Kunden eine Inspektion im Werk von ARRTSM ausschließlich als
„Preshipment Inspection“ durch eine hierauf spezialisierte, unabhängige und qualifizierte Organisation (z.B.
SGS o.ä.) in Auftrag gegeben werden. Sämtliche Kosten einer solchen Inspektion gehen zu Lasten des Kunden.
Diese sind nicht im Lieferpreis inbegriffen und müssen per Vorkasse vor dem Versand der Produkte bezahlt
werden. - Unternehmer haben die Pflicht, das Produkt unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und sich zu vergewissern, dass
sich das Produkt in einem einwandfreien Zustand befindet, der Beschreibung entspricht und vollständig ist.
Fehler des Produkts sind unverzüglich nach Erhalt, bzw. im Falle eines verdeckten Mangels unverzüglich nach
Kenntnisnahme schriftlich zu rügen. - Nicht im Lieferumfang inbegriffen sind – soweit sich nichts Gegenteiliges aus dem jeweiligen Vertrag
ergibt: Werkzeuge, Verbrauchsmaterial, Schmiermittel, Geräte und Rohmaterial für Abnahme und
Produktionseinleitung, Kosten von Personal, Strom, Wasser, Gas, von Bauarbeiten und Sicherheitsschranken.
Diese sind ggf. gesondert zu vergüten. - Gewährleistung
- Mängelansprüche bestehen nicht, wenn die Ware sich für die nach dem Vertrag voraus-gesetzte bzw.
gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind
und die der Kunde nach Art der Sache erwarten kann. Muster und Prospekte begründen
weder die Vereinbarung noch die Garantie einer bestimmten
Beschaffenheit. Technische Verbesserungen und hierdurch
bedingte Änderungen, auch optischer Art, bleiben
vorbehalten. - Abweichungen im Toleranzbereich der einschlägigen
DIN-Normen stellen keinen Mangel dar. - Für Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter
Bauarbeiten oder ungeeigneten Baugrundes entstehen,
haften wir nicht. - Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf offensichtliche
Mängel, vereinbarte Beschaffenheit, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen zu untersuchen. Die
Geltendmachung von Mängelansprüchen hat in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung zu erfolgen. - Ist der Kunde Kaufmann und gehört das Geschäft zum Betrieb seines
Handelsgewerbes, hat er uns offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich nach Ablieferung,
versteckte Mängel unverzüglich, das heißt innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt bei Verträgen mit Unternehmern 12
Monate und beginnt ab Freigabe durch die Techniker von ARRTSM. Mängelansprüche verjähren des Weiteren nach
maximal 15 Monaten nach dem Datum, zu dem mitgeteilt wurde, dass die Ware versandbereit ist. - Zur Beseitigung von Mängeln können wir innerhalb angemessener Zeit nacherfüllen. Gegenüber Unternehmern
können wir bestimmen, ob der Mangel beseitigt wird oder ob eine mangelfreie Sache geliefert
wird.
Haftung- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. - Dies gilt nicht,
- wenn wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen haben, - in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden, - soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
- wenn wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch
im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. - Beratung
- Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie
schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sachgemäßen und
fachgerechten Verarbeitung unserer Produkte. - Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben
unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten –
auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. - ARRTSM haftet nicht für die Konformität des gelieferten Produkts mit örtlichen Richtlinien und Normen
hinsichtlich Arbeitsschutz und Umweltverschmutzung. - ARRTSM übernimmt keine Haftung für die Einhaltung von Lärmgrenzwerten. Die in EU-Länder gelieferten
Maschinen entsprechen der Maschinenrichtlinie 2006/42/CE. - Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen beglichen sind, die uns gegen den Kunden aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen zustehen. Das gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen
und anerkannt ist. - Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Abtretung, oder Garantieeinsetzung der Vorbehaltsware nur nach unserer
schriftlichen Zustimmung und unter Aufrechterhaltung unseres Eigentumsvorbehalts berechtigt. - Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das
Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die
Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis
des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten
oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen
Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. - Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises bzw. der
Vergütung durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung
unsererseits begründet, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende
Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels
durch den Kunden als Bezogener. - Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet. - Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der uns
gehörenden Gegenstände zu verlangen,
insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung
des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren
geltend zu machen, wenn die Erfüllung unserer Forderungen durch
den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das
Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen
Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie
Pfändungen der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag. - Geheimhaltung / Know-How
- Sämtliche Zeichnungen, Elektroschaltpläne, Unterlagen, technische Informationen, Steuerungsparameter oder
Software bzgl. der vertragsgegenständlichen Produkte bleiben exklusives Eigentum von ARRTSM. - Diese sind in jeder Hinsicht als Know-How und Industriegeheimnis von ARRTSM anzusehen, selbst wenn diese
nicht als besonders vertraulich gekennzeichnet sind. Der Kunde kann diese weder für außervertragliche Zwecke
verwenden noch an Dritte weitergeben, sondern hat sämtliche Daten als geheim zu behandeln. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet seinen Mitarbeitern und Hilfspersonen die gleichen Pflichten aufzuerlegen und
haftet uns gegenüber für die Einhaltung dieser Pflichten. - WETTBEWERBSVERBOT
- Mit Ausnahme schriftlicher Zustimmung von ARRTSM verpflichtet sich der Kunde für den Zeitraum von fünf
Jahren ab Auftragserteilung keinerlei Rechtsbeziehungen zu den von ARRTSM angestellten oder beauftragten
Technikern zu begründen. - Datenschutz /Werbung / Gerichtsstand / Erfüllungsort
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personen- und geschäftsbezogene Daten des Kunden dürfen von ARRTSM gespeichert und verarbeitet werden.
- Der Kunde gestattet ARRTSM ausdrücklich, in der Referenzliste von ARRTSM namentlich genannt zu werden, wobei sich dies auch auf das Logo des Kunden erstreckt. Des Weiteren erlaubt der Kunde ARRTSM zu Werbezwecken Foto- und Videoaufnahmen des CNC-Robotersystems (einschl. gefertigter Bauteile und Vorrichtungen) in situ nach Montage anzufertigen und zu verwenden, Einwilligung nach § 22 KUG wird vom Kunden ausdrücklich erteilt. Das Urheberrecht an diesen Aufnahmen liegt bei ARRTSM“.
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Tübingen ausschließlicher Gerichtsstand.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
- Sollten Teile einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden führt dies nicht zur Unwirksamkeit der
gesamten AGB. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung
möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder
sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in unsere
Rechte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und in
Abstimmung mit uns alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung
abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt
ist, hat der Kunde auf unser Verlangen Ansprüche an uns abzutreten.
Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich
Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die uns durch
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter
entstehen.
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